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Der Montageplatz muss mit einem Geländewagen und Anhänger gut erreichbar sein, frei von Ästen und Strauchwerk und alten Hochsitzen. Sollte dieses nicht der Fall sein, muss bauseits Personal zur Verfügung gestellt werden, die Unterbau und Kanzelteile an Ort und Stelle schaffen.

Lieferung und Abladen:
Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab unserem Betrieb frei verladen.
Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu geschehen. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren.
Ist das Abladen bei vertragsgemäßer Anlieferung aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht möglich, so hat der Kunde unverzüglich zu bestimmen, was mit der Lieferung geschehen soll.
Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, bestimmen wir die Art der Versendung, insbesondere auch die Art des Lieferfahrzeuges.
Bei Selbstabholung trägt der Kunde die Verantwortung für die Auswahl des Transportmittels sowie die beförderungssichere Befestigung der Ladung. Bei Beauftragung eines Frachtführers oder Spediteurs ist es Sache des Kunden, den Frachtführer oder Spediteur entsprechend zu verpflichten.
Wegen bei der Anlieferung offensichtlicher Schäden (auch Transportschäden) stehen dem Kunden Ansprüche gegen uns nur dann zu, wenn die Schäden auf dem Empfangsschein unter genauer Positionsangaben, Stückzahl und Abmessungen aufgeführt sind.